Wieder fast normale Gottesdienste mit 3G

Die aktuelle Landesverordnung erlaubt uns, wieder fast normale Gottesdienste zu feiern, falls wir den Einlass entsprechend den 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) steuern. Hierzu sagt die Landesverordnung (hier verkürzt):

Die Einschränkungen Maskenpflicht am Platz und Abständen gelten nicht, wenn ausschließlich folgende Personen teilnehmen:

  1. Personen, die geimpft, genesen oder getestet (24 Stunden alter
    Test) sind,
  2. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
  3. minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer
    Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines
    verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro
    Woche getestet werden; im Zeitraum vom 4. bis zum 17. Oktober
    2021 gilt dies nur in Verbindung mit einem Testnachweis, der
    höchstens 72 Stunden zurückliegt, oder mit der Auskunft einer oder
    eines Sorgeberechtigten über die Durchführung eines zugelassenen
    Selbsttests, der höchstens 72 Stunden zurückliegt, entsprechend der
    Gebrauchsanweisung bei der Schülerin oder dem Schüler im
    häuslichen Umfeld einschließlich des Datums der Testdurchführung
    (Selbstauskunft).

Bitte bringen Sie daher eine Bestätigung auf dem Smartphone (Zertifikat in der CovPass App oder Corona-Warn-App), als Ausdruck oder Impfpass und zusätzlich einen Lichtbildausweis zum Besuch bei uns mit. Wir müssen 3G am Eingang kontrollieren. Eine Maske brauchen Sie für den Ein- und Ausgang.