Die aktuelle Landesverordnung erlaubt uns, wieder fast normale Gottesdienste zu feiern, falls wir den Einlass entsprechend den 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) steuern. Hierzu sagt die Landesverordnung (hier verkürzt):
Die Einschränkungen Maskenpflicht am Platz und Abständen gelten nicht, wenn ausschließlich folgende Personen teilnehmen:
- Personen, die geimpft, genesen oder getestet (24 Stunden alter
Test) sind, - Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
- minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer
Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines
verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro
Woche getestet werden; im Zeitraum vom 4. bis zum 17. Oktober
2021 gilt dies nur in Verbindung mit einem Testnachweis, der
höchstens 72 Stunden zurückliegt, oder mit der Auskunft einer oder
eines Sorgeberechtigten über die Durchführung eines zugelassenen
Selbsttests, der höchstens 72 Stunden zurückliegt, entsprechend der
Gebrauchsanweisung bei der Schülerin oder dem Schüler im
häuslichen Umfeld einschließlich des Datums der Testdurchführung
(Selbstauskunft).
Bitte bringen Sie daher eine Bestätigung auf dem Smartphone (Zertifikat in der CovPass App oder Corona-Warn-App), als Ausdruck oder Impfpass und zusätzlich einen Lichtbildausweis zum Besuch bei uns mit. Wir müssen 3G am Eingang kontrollieren. Eine Maske brauchen Sie für den Ein- und Ausgang.