Mitstimmen: Ihre Stimme zählt in der Kirchengemeinde

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Alle Kirchengemeinden in der Nordkirche wählen dieses Jahr neue Kirchengemeinderäte. Rund 1,65 Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder sind dazu aufgerufen. Wahltag ist am 27. November 2022.

Mitwählen dürfen alle, die spätestens am 27. November ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.

Mit dieser Wahl bestimmen alle Gemeinden ihr zentrales Leitungsgremium. Denn die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren einer Gemeinde gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Sie beraten die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, kümmern sich um musikalische und diakonische Arbeitsbereiche sowie Bildungsangebote. Auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften sowie die Personalplanung ist Aufgabe des Kirchengemeinderates. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.

Im Rahmen einer Gemeindeversammlung im Anschluss an den Gottesdienst am 20. November 2022, auf der Website www.kirche-wohltorf.de und im Gemeindebrief werden demnächst alle Kandidierenden präsentiert.

Seit Anfang Oktober bekommen alle Wahlberechtigen per Post eine Wahlbenachrichtigung mit der Information, wann und wo sie an der Wahl teilnehmen, abstimmen und mit ihrer Stimme den neuen Kirchengemeinderat ins Amt wählen können. Selbstverständlich ist auch eine Briefwahl möglich, die Benachrichtigungskarte dient als Antrag.

Man kann aber auch schon vorher, ab Zugang der Wahlbenachrichtigung, im Rahmen der sog. Briefwahl vor Ort, seine Stimme abgeben. In unserer Gemeinde ist das an folgenden Tagen / zu folgenden Zeiten möglich: ab. 1.11.2022 im Kirchenbüro, Kirchberg 5: dienstags in der Zeit von 11-12 Uhr, mittwochs von 17- 18 Uhr und donnerstags, von 11-12 Uhr.

In einem feierlichen Gottesdienst wird im Januar 2023 der neue Kirchengemeinderat in sein Amt eingeführt.