Corona

Kirche ist. Trotzdem!

Hier geben wir Informationen zu unserem Umgang mit der Corona (SARS-CoV-2 / CoVid-19)-Pandemie.

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Inhalt dieser Seite


Rechtliches

Unser Umgang mit der Corona-Pandemie ist geregelt durch die auch für uns rechtsverbindlichen Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein (aktueller Stand hier zu finden), sowie durch die Handlungsempfehlungen der Nordkirche (aktueller Stand hier zu finden).

Hieraus hat unser Kirchengemeinderat (KGR) ein Schutzkonzept entwickelt, welches im Eingangsflur unserer Kirche links ausgehängt ist.


Anmeldung und Erfassung Ihrer Kontaktdaten erforderlich.

Durch Verordnungen des Landes Schleswig-Holstein, der Nordkirche und des Kirchenkreises auf Grund der Corona Pandemie können wir nur eine beschränkte Personenzahl zu unseren Gottesdiensten und Andachten zulassen. Außerdem sind die notwendigen Abstände einzuhalten. Hierbei ist uns das von EKD und Nordkirche empfohlene Buchungssystem von church-events.de eine große Hilfe, welches die vorgeschriebenen Kontaktdaten (Anschrift! Telefonnummer oder E-Mail reichen nicht aus) aller Teilnehmer erfasst. Im Fall des Falles (der hoffentlich nie eintritt) müssen wir die Daten an Ämter herausgeben, damit die Infektionswege schnell und effektiv geklärt werden können.

Eine Anmeldung ist daher z.Zt. zwingend erforderlich.

  • Im Internet gehen Sie auf der Startseite von https://kirche-wohltorf.de in den Terminkalender. Dort finden Sie für alle Anmeldepflichtigen Termine einen Link Bitte melden Sie sich hier an. . Dieser führt Sie direkt zum Buchungssystem. Nach Eingabe der Kontaktdaten werden Sie zur Platzauswahl geführt, in dem Sie Ihre Plätze aus den freien (im „Saalplan“ grün gezeichneten“ Plätzen frei wählen können.

oder

  • Telefonisch im Kirchenbüro (04104 / 2283) nur zu den Bürostunden (dienstags und donnerstags am Vormittag, sowie mittwochs am Nachmittag). Bitte nennen Sie Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer, sowie E-Mail Adresse (falls vorhanden). Wenn Sie mehrere Personen anmelden, müssen alle Namen und Vornamen genannt werden und alle müssen aus einem Haushalt kommen.

Anmerkungen zum Datenschutz.

Ihre Kontaktinformationen werden in einer Liste mit den Teilnehmern der Gottesdienste gehalten. Die dokumentierte Teilnahme am Gottesdienst wird nach Ablauf der in den Verordnungen festgelegten Speicherfrist (z.Zt. 4 Wochen) gelöscht.

Schlussbemerkung

Bitte bedenken Sie, dass die Erfassung Ihrer Kontaktdaten Ihrem eigenen Schutz dient. Nur so können Sie rechtzeitig informiert werden, falls Sie bei uns einer infizierten Person begegnet sind. Und nur so können Sie das Risiko vermindern, dass Ihre Familie und Ihre Freunde durch Sie infiziert werden.


Verhaltensregeln vor, wärend und nach dem Gottesdienst, der Andacht oder des Konzertes.

Konzerte sind z.Zt. nicht erlaubt. Das folgende gilt also für unsere stattfindenden Gottesdienste und Andachten.

Bitte halten Sie mindestens 1,5 m Abstand von anderen Personen, die nicht aus Ihrem Haushalt kommen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung „richtig“ tragen. Dies ist nicht nur beim Eingang und Ausgang, sondern z.Zt. auch am Platz vorgeschrieben.

Unser Buchungssystem sogt dafür, dass vorgeschriebenen die Corona-Abstände zwischen den Mitgliedern unterschiedlicher Haushalte eingehalten werden. Nehmen Sie daher die Plätze ein, für die Sie sich angemeldet haben.

Unsere Gottesdienste und Andachten finden bei offenen Türen (Lüftung) statt. Bitte wählen Sie Ihre Kleidung so, als wäre es ein open air Gottesdienst.

Singen ist z.Zt. weder in der Kirche, noch vor und nach dem Gottesdienst vor der Kirche erlaubt.


Unsere Vorbereitungen
Checkliste für Küster/Küsterinnen und Lektoren/Lektorinnen.

Für die Durchführung von Gottesdiensten und Andachten in Zeiten der Corona-Pandemie müssen Randbedingungen eingehalten werden, die von Landesregierung, Nordkirche und Kirchenkreis vorgegeben sind und auch von den Bedingungen in unserer Kirche abhängen.

Dies setzt ein kooperatives Verhalten unserer Gottesdienstbesucher voraus. Es ist aber auch eine sorgfältige Vorbereitung und Organisation zur Leitung der Gottesdienstbesucher, insbesondere vor dem Gottesdienst, erforderlich. Diese ist hier in Kurzform zusammengefasst.

Ab 1 Stunde vor dem Gottesdienst: Vorbereitung (Küster)

  • Alle Türen (Haupteingang Außen- und Zwischentür, Glockenturm zum Kirchenraum und nach außen, vorne links, Sakristei inkl. Außentür) der Kirche werden zur Lüftung geöffnet und bleiben offen.
  • Den Plakatreiter mit Hinweisen für die Gottesdienstbesucher aus dem Abstellraum gegenüber vom Küsterzimmer vor die Kirche stellen.
  • Stehtisch aus dem Küsterzimmer in den Eingangsflur links aufstellen. und mit Desinfektionsmittel (im Küsterzimmer) reinigen.
  • Vorbereitete Corona-Teilnehmerliste (im schwarzen Buch) zur Eintragung der Gottesdienstbesucher und Schreibstift (eigener oder nach Oberflächen-Desinfektion) auf dem gereinigten Tisch bereit legen.
  • Spender für Desinfektionsmittel kontrollieren und zwei davon auf den Stehtisch stellen.
  • An allen Bänken die Ablageflächen für die Ablauf-Zettel mit Desinfektionsmittel abwischen.
  • Hand-Desinfektion
  • Das obere Ende des Stabmikrofons (für das Lektorenpult) mit Frischhaltefolie (im Küsterzimmer) überziehen.
  • Die Funksender 3 und evtl. auch Funksender 2 mit Desinfektionsmittel abwischen.
  • Zwei der drei Ansteckmikrofone sind mit „P. Enzenauer“ und „Pn. Fallbrüg“ personifiziert und müssen daher nur bei Gelegenheit (andere Person) vor und nach dem Gottesdienst vorsichtig!!! mit Desinfektionsmittel abgewischt werden.

Ab ½ Stunde vor dem Gottesdienst (Hierfür sind 2 Personen erforderlich. ==> Der Lektor / Die Lektorin oder eine Ersatzperson sollte dann vor Ort sein.)

Im Eingang zur Kirche (Person 1 / Küster/in)

  • Falls sich eine Schlange bildet: Besucher (soweit nicht aus einem Haushalt) sollten 1,5 m Abstand halten.
  • Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz „richtig“ tragen.
  • Besucher die Handdesinfektion anbieten.
  • Die Namen der Besucher erfragen und in der Liste der angemeldeten Teilnehmer „abhaken“.
  • Falls noch Besucher eingelassen werden dürfen (Abstände gewährleistet, weniger als z.Zt 50 Teilnehmer anwesend / angemeldet) dürfen unangemeldete Besucher eingelassen werden, nachdem deren Kontaktinformationen (Anschrift und Telefonnummer) erfasst wurde.

In der Kirche (Person 2 / Lektor/in)

  • Besucher nach dem Namen fragen und ihnen den gebuchten Platz zeigen.
  • Darauf achten, dass alle auch am Platz Mund-Nasen-Schutz tragen.

Während des Gottesdienstes

  • Zumindest die Türen zum Glockenturm (inkl. der Außentür dort) und die Türen zur Sakristei (inkl. der Außentür dort) müssen während des gesamten Gottesdienstes offen bleiben.
  • Nach den Abkündigungen (vor dem Vaterunser) die linken Türen durch Küster/-in (hinten) bzw. Lektor/in (vorne) schließen, damit das von Pastor/-in gesprochene Vaterunser und der Segen nicht durch die Glocke (Taste 2) übertönt wird.

Nach dem Gottesdienst (Küster)

  • Darauf achten, dass alle Gottesdienstbesucher beim Ausgang Masken tragen und mindestens 1,5 m Abstand halten.
  • Alle Türen der Kirche werden zur Lüftung geöffnet und bleiben offen.
  • An allen Bänken werden die Ablageflächen mit Desinfektionsmittel abgewischt.
  • Teilnehmerliste zusammen mit dem schwarzen Buch in den Stahlschrank legen.

Anmerkungen zu Taufen

  • Die Taufgesellschaft erhält vorab einen Link zur Anmeldeseite des Buchungssystems. Alle Teilnehmer müssen sich dort eintragen.
  • Das Taufwasser soll abgekocht sein. ==> Rechtzeitig vor dem Tauf-Gottesdienst das Taufwasser mit dem Heiß-Wasser-Gerät im Glockenturm zum Kochen bringen, damit genügend Zeit für das Abkühlen des Taufwassers vorhanden ist.
  • Alternativ kann die Tauffamilie ca. 1,5 Liter Wasser mitbringen
  • Die Taufschale mit dem Mittel zur Oberflächen-Desinfektion auswischen.
  • Zum Abtrocknen von Täufling und Händen: Zwei weiße Tücher (Heißwäsche, gebügelt) bereit legen. Alternativ können Pastor und/oder Tauffamilie Tücher mitbringen.

Anmerkungen zu Trauerfeiern

  • Der Bestatter erfasst vorab die Kontaktinformationen (Name, Vorname, Anschrift) der Verwandtschaft.
  • Der Bestatter legt neben dem Kondolenzbuch eine Liste aus, in der sich alle Besucher der Trauerfeier (außer Familie) mit Name, Vorname, Anschrift eintragen sollen.
  • Für unser Kirchenbüro werden nur die Kontaktinformationen von Pastor, Kirchenmusikerin, Küster, Bestatter und ggf. andere Mitwirkende erfasst.

Alle erfassten Kontaktdaten werden nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist (z.Zt. 4 Wochen) gelöscht.